Worum es geht
Im April 1973 stellte Reinhard Sczech, damals 19 Jahre alt und Schüler der Fachoberschule in Simmern, beim Kreiswehrersatzamt Mainz den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Anerkannt wurde damals nur, wer den Prüfungsausschuß von einer Gewissensentscheidung überzeugen konnte – in einer mündlichen Verhandlung, auf Grundlage einer schriftlichen Begründung.
Seine Begründung setzt bei einem Film an – Bernhard Wickis Die Brücke – und arbeitet sich von den Zahlen des atomaren Wettrüstens zu einer sehr genauen Unterscheidung vor: Die zivile Notwehr bejaht er, den Krieg lehnt er ab. In neun Punkten legt er dar, warum aus dem einen nicht das andere folgt: weil Notwehr sich gegen einen erkennbar Schuldigen richtet, der Krieg aber wahllos gegen alle, die zum „Feindstaat“ gehören. Weil bei der Notwehr das mildeste Mittel gilt und im Krieg das schärfste. Weil ein Soldat auf Befehl tötet und keine Freiheit der eigenen Gewissensentscheidung hat.
Beigefügt waren ein Lebenslauf und Stellungnahmen von Menschen, die ihn kannten – aus der Amnesty-Gruppe Kastellaun und vom Evangelischen Jugendreferat. Alle Texte stehen hier vollständig und im Wortlaut, in der Rechtschreibung der Zeit.
Begründung der Kriegsdienstverweigerung!
Reinhard Sczech, April 1973
Die ersten Anstöße um ernsthaft über das Problem Krieg – Frieden und Bundeswehr nachzudenken weckte in mir der Kriegsfilm „die Brücke“. Ansehen zu müssen wie viele Menschen sinnlos geopfert wurden war für mich ein schreckliches Erlebnis. Ich begann fortan mich intensiv mit dem Problem Krieg – Frieden und der heutigen Art der Friedenssicherung durch Abschreckung zu beschäftigen.
Während auf unserem Planeten stündlich mehrere tausend Menschen an den Folgen von Unterernährung sterben werden weiterhin mörderische Waffen produziert, die inzwischen schon in der Lage sind, jegliches Leben auf unserem Planeten zu vernichten. Die Massenvernichtungswaffen lassen die Grausamkeit ihrer Wirkung nur mehr erahnen.
Am 6.8.1945 wurde über Hiroshima die erste Atombombe abgeworfen, drei Tage später eine weitere über Nagasaki. Jede der Bomben hatte eine Sprengkraft von rund 50 000 t herkömmlichen Sprengstoffs. 200 000 Menschen fielen diesen beiden Bombenangriffen zum Opfer. Heute werden schon H-Bomben hergestellt, die eine Sprengwirkung von 100 Megatonnen haben; das sind 100 000 000 t herkömmlichen Sprengstoffs oder 2000 „Hiroshima-Bomben“. Eine ungefähre Vorstellung von der ungeheuren Wirkung einer solchen H-Bombe bekommt man, wenn man bedenkt, daß im letzten Weltkrieg über Deutschland rund 2 000 000 t Bomben abgeworfen wurden.
Eine Wasserstoffbombe die am 1. Nov. 1952 auf der kleinen Insel Eniwetok im Pazifischen Ozean explodierte ließ die gesamte Insel wegschmelzen und verdampfen.
Die fürchterliche Wirkung der Atombomben liegt aber nicht nur allein in der starken Sprengkraft, sondern mehr noch in der Ausstrahlung von Hitze und Radioaktivität.
Die Welt von heute lebt ständig in der Angst vor der Anwendung von Atombomben. In einem Atomkrieg gäbe es sicherlich weder Sieger noch Besiegte, sondern nur noch vollkommene Zerstörung. Diese Tatsache hat mich zu Überlegungen veranlaßt, welche Rolle die Bundeswehr in diesem System spielt und welche Folgen mein Eintritt in diese Bundeswehr hätte.
Die Bundeswehr ist auf Landesverteidigung eingestellt. Wenn man sagt Demokratie ist Regierung des Volkes, über das Volk, für das Volk; so muß das Volk bereit sein, auch in den Individuen das zu tun, was notwendig ist um den Bestand des Staates zu erhalten. – Aber trotzdem bin ich davon überzeugt das es ein übergeordnetes Gesetz gibt, das Gesetz des Gewissens. Mein Gewissen ist für mich die Instanz, die mir sagt ob etwas gut oder böse – richtig oder schlecht ist. Ein Eintritt in die Bundeswehr würde mich in einen unüberwindbaren Gewissenskonflikt führen. Die nähere Begründung möchte ich in den folgenden Abschnitten geben.
Mein Gewissen verlangt von mir jede Gewalt gegen einen anderen Menschen abzulehnen und zu verurteilen. Die einzige Ausnahme ist für mich die zivile Notwehr, deren Prinzip ich bejahen kann, sogar bejahen muß. Aber aus den moralischen Gründen, die mich die zivile Notwehr berechtigen lassen, muß ich jede Beteiligung an Kriegen zwischen den Staaten – auch dem Verteidigungskrieg – ablehnen.
Meiner Meinung nach ist es ein Trugschluß zu behaupten, der Staatsbürger, der die persönliche Notwehr bejahe, müsse sich folgerichtig auch an der Abwehr von Angriffen auf das Staatsgebiet und die Staatsordnung beteiligen.
Für mich ist die zivile Notwehr kein juristisches Problem, sondern ein moralisch-ethisches. Es mag Situationen geben, in denen ich durch das Gesetz bei der gewaltmäßigen Abwehr von Gefahren auf mich oder andere gedeckt bin, ich aber trotzdem auf Grund meiner ethischen Auffassung zur Anwendung von Gewalt nicht berechtigt bin. Ich lege für mich einen höheren Maßstab an, als ihn der Gesetzgeber abverlangt. Entscheidend ist vor allem das ich die Abwehr eines Angriffs im zivilen Leben nur dann bejahe, wenn ich weiß, daß der Angreifende die rechtswidrige Handlung im Bewußtsein der Schuld begeht.
Die zivile Notwehr und die sog. Staatsnotwehr sind jedoch so wesentlich verschieden, daß mein Verhalten in dem einen oder anderen Falle nicht verglichen werden kann und erst recht nicht gleichgesetzt werden kann. Dies aus folgenden Gründen:
- Die Notwehr und ebenso die Nothilfe für dritte, richtet sich gegen Kriminelle, also Personen, die sich schuldig machen und sich ihrer Schuld bewußt sind. Der Verteidigungskrieg richtet sich mehr oder minder wahllos gegen alle Menschen, die dem sog. Feindstaat angehören.
- Bei der zivilen Notwehr besteht ausschließlich die Absicht der Abwehr, nicht der Vorsatz zur Tötung des Angreifenden; letzteres kann, soll aber nicht geschehen. Beim Verteidigungskrieg ist die Tötung des Feindes gewollt und insoweit unterscheidet sich der Verteidigungskrieg nicht vom Angriffskrieg. Das Töten ist bereits in der Ausbildung des Soldaten geübt und ist Inhalt der Strategie und der militärischen Waffenanwendung.
- Bei der zivilen Notwehr muß immer das geringstmögliche Mittel angewendet werden, das zum Erfolg der Abwehrhandlung ausreicht. Der Gesetzgeber macht sogar denjenigen strafbar, der unter bestimmten Umständen bei der Notwehr darüber hinausgeht. In jedem Krieg aber werden die schwersten Waffen eingesetzt, vom Gewehr zum Maschinengewehr, von der Handgranate zur Bombe und evtl. sogar zur Atombombe. Der Krieg zielt auf die größtmögliche Vernichtung feindlicher Menschenleben ab. Das Wort der Militärs, der Gegner solle nur kampfunfähig gemacht werden, ist angesichts der 55 Millionen Toten des zweiten Weltkrieges eine hohle Phrase.
- In der zivilen Notwehrsituation habe ich die Möglichkeit zu entscheiden, wer Angreifer und wer Angegriffener ist. Ich kann dies auf Grund der Situation, die ich persönlich kenne und erlebe. Ich darf nur auf Seiten dessen eingreifen, der moralisch das Recht hinter sich hat. Der Staatsbürger kann aber im Kriege hierzu keine persönliche Entscheidung fällen, da er als Soldat dem Befehl der angreifenden Militärmacht ebenso unterstellt ist wie dem der verteidigenden.
- Bei der zivilen Notwehr habe ich, besonders bei Angriffen auf mich persönlich, die Möglichkeit, mich der Notwehrsituation zu entziehen und es evtl. durch die Flucht gar nicht auf Gewaltanwendung ankommen zu lassen. Im Kriege wird eine innere Entscheidung, sich der Beteiligung an der Gewaltanwendung zu entziehen, als Fahnenflucht bezeichnet und kann durch die Militärgerichtsbarkeit oder nach dem Standrecht mit Erschießen bestraft werden.
- Bei der zivilen Notwehr habe ich die Abwehrmaßnahmen entsprechend meiner Gewissensentscheidung zu treffen. Ich darf nur das tun, was ich persönlich verantworten kann. Dabei bin ich an meine in mir verankerten ethischen Begriffe gebunden. Der Soldat im Krieg untersteht dem Befehl. Er muß auf Befehl Menschen töten und hat keine Freiheit der eigenen Gewissensentscheidungen.
- In der Situation der zivilen Notwehr ist für mich ersichtlich, wer Angreifer ist. Ich weiß insbesondere daß ich nicht mit Gewalt einen Mitmenschen angreife oder angreifen würde. Bei Kriegsbeginn erklärt aber jeder Staat den Krieg zum Verteidigungskrieg. Bekanntlich ist dies auch in Fällen klarer Angriffskriege von Seiten des Angreifers geschehen. Der angreifende Staat wird den Staatsbürgern mit allen modernen Propagandamitteln darlegen, daß es sich um einen reinen Verteidigungskrieg handelt. Somit besagt die Erklärung kriegsführender Staaten nichts. Dies gilt auch dann, wenn, wie vielfach der Fall, in der Verfassung des Staates, Angriffskriege untersagt sind.
- Die zivile Notwehr ist moralisch gerechtfertigt. Im Kriege spielt die moralische Frage, ob Angriffs- oder Verteidigungskrieg, keine Rolle mehr. Der Krieg wird nach politischen und strategischen Gründen geführt. Außerdem enthält jeder Krieg von jeder Seite Angriffs- und Verteidigungsmaßnahmen. Es ist an den militärischen Grundsatz zu erinnern, daß Angriff die beste Verteidigung sei. Aber selbst bei einem klar ersichtlichen Verteidigungskrieg muß ich den Waffendienst ablehnen, da durch die technisch-perfektionierte Waffenmaschinerie das zu Verteidigende allein durch den Akt der „Verteidigung“ völlig vernichtet würde.
- Die zivile Notwehr ist dazu geeignet, einen gerechten Zustand der gefährdet war, wieder herzustellen. Es soll die Ordnung im Zusammenleben der Menschen gewahrt werden. Im Kriege steht es in der Macht des Siegers, also auch des Angreifers und späteren Siegers, seine Ansprüche durchzusetzen. Dies hat meist mit der Herstellung eines gerechten Zustandes nichts zu tun. Der Krieg hat das Prinzip, mittels einer totalen Unordnung politische Ziele durchzusetzen.
Die Verwirklichung des Friedens ist meiner Überzeugung nach die lebensnotwendige Aufgabe der Gegenwart. Mein Gewissen verlangt von mir beizutragen, daß der Friede Wirklichkeit wird. Den Dienst mit der Waffe kann ich keinesfalls als einen solchen Beitrag verstehen. Darum möchte ich im folgenden meine Alternative zum Kriegsdienst darlegen. Diese Alternative soll außerdem meinen Gewissenskonflikt zum Dienst mit der Waffe verdeutlichen.
Nach meiner Vorstellung besteht Friede nicht darin, daß kein Krieg ist, der sich bloß durch das Gleichgewicht entgegengesetzter Kräfte sichern läßt.
Bericht an den Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer: Lebenslauf
Am 11.11.1953 wurde ich in Gödenroth als Sohn des Maurers Max Sczech geboren. Im Alter von 4 Jahren zog ich mit meinen 3 Geschwistern und den Eltern aus einer Mietwohnung in Gödenroth nach Kastellaun in unser eigenes 2-Familienhaus. Mein Vater ließ sich in dieser Zeit auf den Beruf des Fliesenlegers umschulen, da er dadurch bessere Verdienstmöglichkeiten erreichte.
Mit 6 Jahren wurde ich in die simultane Volksschule in Kastellaun eingeschult, die ich nach 5 Schuljahren Ostern 1965 verlies um auf die staatliche Realschule in Kastellaun überzuwechseln. Nachdem ich die Untertertia wiederholen mußte hatte ich am 11.6.71 das Ziel dieser Schule erreicht und verließ mit einem befriedigenden Zeugnis die Schule.
Da ich schon verhältnismäßig früh für Elektrotechnik interessierte wählte ich meinen Beruf auch in dieser Richtung aus. Ich entschied mich dafür, die Fachoberschule Ingenieurwesen Fachrichtung Elektrotechnik zu besuchen. Am 26.6.72 hatte ich die 11. Klasse dieser Schule erfolgreich absolviert und nun hoffe ich die Schule im Sommer 73 mit Erlangung der Fachhochschulreife zu verlassen.
Meine Familie: Vater: Max Sczech, Beruf: Fliesenleger. Mutter: Gertrud Sczech, geb. Bylda, Beruf: Hausfrau. Geschwister: Siegfried Sczech, Beruf Polizist; Waltraud Sczech, besucht zur Zeit die Fachhochschule für Sozialpädagogik in Ludwigshafen; Martin Sczech, kaufmännischer Lehrling; Martina Sczech, Schülerin.
Stellungnahme aus der Amnesty-Gruppe
Reiner Engelmann, Völkenroth, 2. April 1973 – an den Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt Mainz
Bitte entschuldigen Sie, daß ich erst jetzt meine Stellungnahme zu dem Antragsteller, Herrn Reinhard Sczech, abgebe. Das liegt auf keinen Fall daran, daß ich Herrn Sczech nicht genug kannte, um diese Stellungnahme abzugeben, sondern es war ein schuldhaftes Versäumnis meinerseits, das ich an dieser Stelle offen bekennen muß.
Ich lernte Reinhard Sczech in der Realschule Kastellaun (1965/66) kennen. Er war ein Schuljahr unter mir, und, bedingt durch die Organisation der Schule, hatten wir gemeinsam Religionsunterricht. Soweit ich mich an diese Zeit zurückerinnern kann, war er stets ein zurückhaltendes, ernstes Wesen, war nie der Typ des gedankenlosen Schwätzers.
Dieser erste Eindruck hat sich weitgehend auch später bestätigt, als wir zusammen in der Kastellauner Amnesty-Gruppe arbeiteten. Dieser Eindruck hat sich bei mir dadurch bestätigt, daß er bei den einzelnen Sitzungen stets sachbezogen argumentierte, Verbesserungsvorschläge für die Gruppenarbeit brachte und maßgeblich an der Betreuung der Gewissensgefangenen und der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt war.
Nicht zuletzt sein Gruppenverhalten und sein inneres Engagement für Amnesty haben dazu beigetragen, daß er von der neu gegründeten Amnesty-Gruppe in Mastershausen, zu der er überwechselte, von den Mitgliedern zum Gruppensprecher gewählt wurde. In vorbildlicher Weise hat er es geschafft, die Mitglieder der Gruppe, die überwiegend Schüler und Lehrlinge sind, zu aktivieren. Die Erfolge der Gruppe mögen als Beweis dafür dienen.
Herr Sczech arbeitet außerdem in der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD in Kastellaun mit. Hier sieht er seinen Schwerpunkt in den Fragen der Lehrlingsausbildung, Arbeitnehmerpolitik, etc. Auch hier läßt sein Arbeitsaufwand und sein Interesse auf ein inneres Engagement für die Sache schließen. Ich habe nicht den Eindruck, daß er durch seine Parteimitgliedschaft „besonders progressiv“ oder besonders „links“ sein will, sondern daß er in und mit dieser Partei die Möglichkeit sieht, an Problemen zu arbeiten, die er erkannt hat. Aber dies soll nur eine Spiegelung meines Eindrucks sein und auf keinen Fall die Einstellung des Antragstellers in irgendeiner Weise verwischen.
Mir ist bekannt, daß Herr Sczech in einer „Aktionsgruppe kritische Jugend“ mitarbeitet und im evang. Jugendreferat Kastellaun geführt wird, wo er oft an Seminaren und Aktionen teilnimmt (so z. B. an der Aktion Intertat vom 7. 4. – 28.4.).
Doch mögen die Darstellungen in den beiden erstgenannten Gruppen ausreichen. Eine Verzettelung bezüglich seiner Arbeit kann man ihm nicht vorwerfen, da er dafür große Teile seiner Freizeit opfert.
Aufgrund seines Gesamteindrucks bin ich sicher, daß er auch seinen Entschluß, den Wehrdienst zu verweigern, aus sittlichem Ernst getroffen hat.
Bescheinigung des Evangelischen Jugendreferats
Evangelisches Jugendreferat der Kirchenkreise Koblenz und Simmern, Referat für politische Bildung, Kastellaun, 24. November 1974
Wir bescheinigen hiermit, daß Herr Reinhard Sczech, geb. am 11.11.1953, in Kastellaun, seit vier Jahren zu den ehrenamtlichen Mitarbeitern des Evangelischen Referates für politische Jugendbildung gehört.
Er arbeitete bisher verantwortlich an folgenden Veranstaltungen mit: vier Wochen Intertat – das geistig behinderte Kind, Kind im Abseits; zwei Wochen Betriebsmodelle für Schülerinnen und Schüler ab neuntem Schuljahr in Kastellaun; eine Woche Seminar, Schulung von Werktechniken für Gruppenarbeit; vierzehn Tage Freizeitleiterschulung für Freizeithelfer für Kinder- und Jugendgruppen; drei Wochen Leiter einer Freizeit in Münster/Tirol; drei Seminarwochenenden mit dem Thema aktivierende Jugendbefragung; zwei Seminarwochenenden, Planspiele mit Lehrlingen.
Die hier genannten Veranstaltungen wurden gemeinsam mit den beteiligten Mitarbeitern vorbereitet, ausgewertet und reflektiert. Daneben hat Herr Sczech an gut 25 Seminarwochenenden als Teilnehmer teilgenommen. Bei Zusammenfassung der von Herrn Reinhard Sczech geleisteten Einsätze ergibt sich eine Praktikumszeit von gut fünf Monaten.
Herr Sczech hat während den vier Jahren bewiesen, daß er sich auf Inhalte und Teilnehmer einstellen kann und darüber hinaus eigene Anregungen, Vorschläge und Beiträge einbringen kann. Herr Sczech hat seine Mitarbeit bisher stets ernst genommen, zeichnete sich durch seine besondere Aktivität aus.
Nach unseren Erfahrungen ist Herr Sczech für eine sozialpädagogische Ausbildung bestens geeignet.
Dieter Ney, Jugendbildungsreferent
Ein Umschlag aus Frankreich
2023 lag ein Brief aus Frankreich im Kasten, ohne Absender. Darin: eine Kopie dieser Kriegsdienstverweigerung von 1973. Jemand hatte den Text damals über Umwege bekommen und für die eigene Verweigerung genutzt – und bedankte sich nun, ein halbes Leben später, herzlich dafür.
Wer es war, ist bis heute unbekannt. Dass Texte wie dieser damals abgeschrieben, weitergereicht und wieder abgetippt wurden, war üblich; wie weit sie dabei kamen, erfährt man selten. In diesem Fall bis nach Frankreich – und nach fünfzig Jahren zurück.
Wie im Hunsrück ein paar Jahre später aus einzelnen Gewissensentscheidungen eine Bewegung wurde, steht auf der Seite Pydna und die Friedensbewegung.
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